Im Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro) wird Kulturerbe als zentrale Ressource für Demokratie, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Lebensqualität verstanden. Damit stehen der Mensch und menschliche Werte im Zentrum eines erweiterten Kulturerbe-Begriffs. Das schafft eine Grundlage, um das Kulturerbe neu zu bewerten, sowie die Verpflichtung, die Leistungen dieses Erbes für die Gesellschaft sichtbar zu machen und so jedermanns Mitwirkung und Mitverantwortung daran zu stärken. Im europäischen Kulturerbejahr 2018 wird die Teilhabe jedes Menschen am Kulturerbe und dessen Wert für unseren Lebensalltag besonders thematisiert.